ZELLSCANLABOR.com + ELENANT.COM

Gesperrt WEGEN offener Forderungen und Verkauf illegaler Substanzen

Bitte beachten Sie, dass Aufgrund behördlichen Anordnungen ELENANT nicht mehr verkauft werden darf.

VERKAUFSSTOPP von ELENANT DURCH ANORDNUNG der Lebensmittelbehörden am 13.01.2026
UNTERLASSUNGSVERFÜGUNG ZUR INVERKEHRBRINGUNG der Landesregierungen vom 17.06.2026

Bei Rückfragen ZU ELENANT melden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Landratsamt oder an

  • Veterinärwesen und Verbraucherschutz Kreis Offenbach - Voltastr. 6, 63128 Dietzenbach
    Tel. +49 6074 8180 63933 E-Mail verbraucherschutz@kreis-offenbach.de
  • Lebensmittelüberwachung Landratsamt Ostallgäu - Schwabenstraße 11, 87616 Marktoberdorf
    Tel. +49 8342 911 833 E-Mail poststelle@lra-oal.bayern.de
  • Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege - Heinrich-Hertz-Straße 5, 64295 Darmstadt
    Tel. +49 0611-3259 1000 E-Mail pharmazie@hlfgp.hessen.de
  • Regierung von Oberbayern Gesundheit, Verbraucehrschutz u. Pharmazie  - Maximilianstraße 39, 80538 München
    Tel: +49 892176-3594 E-Mail pharmazie@reg-ob.bayern.de

Facebook Postings von Ellen Kirschner

https://www.facebook.com/ellen.kirschner.9/ 

Stellungnahme der Regierung von Oberbayern

Gesendet: Mittwoch, 17. Juni 2026

Arzneimittelgesetz; Inverkehrbringen des Produktes ELENANT ohne arzneimittelrechtliche Zulassung  

"..... Für das Produkt ELENANT wurde vom Landratsamt  eine „Warensperrung“ verhängt als nicht verkehrsfähiges Nahrungsergänzungsmittel. Inzwischen wird dieses Produkt allerdings als Arzneimittel eingestuft. 

Das Produkt wurde vom Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege 
(Darmstadt) als Präsentationsarzneimittel eingestuft. Die Einstufung der Arzneimittelüberwachungsbehörde in Hessen als Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 AMG wird von uns als zuständiger Arzneimittelüberwachungsbehörde für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben geteilt. Nach dieser Regelung sind als Arzneimittel Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen definiert, die zur Anwendung im oder am menschlichen oder tierischen Körper bestimmt sind und als Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder Linderung oder zur Verhütung menschlicher oder tierischer Krankheiten oder krankhafter Beschwerden bestimmt sind....."

Stellungnahme der Regierung von Oberbayern

Gesendet: Mittwoch, 13. Mai 2026 15:48

".... nach unserem Kenntnisstand unterliegt die Ware aktuell einer Sperrung und darf demzufolge nicht weiter verkauft werden. Zudem wurden seitens der zuständigen hessische Arzneimittelüberwachungsbehörde, dem Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege, bereits Untersagungsverfügungen ausgesprochen. Gegen diese Untersagungsverfügungen wurde wohl auch bereits Klage vor dem zuständigen Gericht eingereicht. Über die Klage ist nach unserem Kenntnisstand noch nicht entschieden.

Ihre Anfrage haben wir in Absprache mit dem zuständigen Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege an selbiges weitergeleitet... pharmazie@hlfgp.hessen.de.


Mit freundlichen Grüßen
####
Sachgebiet 55.2 – Rechtsfragen
Gesundheit, Verbraucherschutz und Pharmazie

Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München

Telefon: +49 892176-####
E-Mail:  ####@reg-ob.bayern.de
Internet: https://www.regierung-oberbayern.de


Anschuldigungen von Ellen Kirschner

https://www.facebook.com/ellen.kirschner.9/ 

Stellungnahme des Providers

Als technischer Provider und Gestalter der Websites elenant.com sowie zellscanlabor.com teilen wir mit:

  • Die Websites von Frau Ellen Kirschner wurden abgeschaltet
  • Offene Rechnungen für Hostingleistungen, E-Mail-Postfächer, Newsletter-Versand, grafische Leistungen (Bilder, Texte, Logos, Etiketten) sind seit Oktober 2025 trotz mehrfacher Mahnungen unbezahlt
  • Aufgrund laufender Serverkosten wurden beide Websites am 26.01.2026 abgeschaltet (§ 312 BGB – Verzug, Mahnung vom 15.01.2026)
  • das Postfach legal@zellscanlabor.com dient der Kommunikation mit den Behörden im internationalen Ermittlungsfall ELENANT

 

Wir weisen zudem darauf hin

  • Das Produkt ELENANT unterliegt einem Verkaufsverbot durch deutsche Lebensmittelbehörden
  • Grund: Novel-Food-Verstoß (nicht unionslistengeführt: Emetin/Cephaelin); irreführende Health-Claims (VO 2015/2283).
  • Diese Maßnahmen dienen der Haftungsminimierung und Transparenz gegenüber Behörden/Endverbraucher

 

Hinweis zur Tegen Titer Apotheek BV,

Nach neuesten Unterlagen firmiert das Produkt ELENANT über die Gesellschaft „Tegen Titer Apotheek B.V.“ (KVK-Nummer 95985336) in den Niederlande. Die bisher genutzte virtuelle Geschäftsadresse in Maastricht wurde vom Adressdienstleister Regus gekündigt. Die Tegen Titer Apotheek hat somit keine ladungsfähige Adresse. Welche Auswirkungen dies auf den Geschäftsbetrieb hat, prüfen derzeit die zuständigen Stellen.

 

Für Rückfragen melden Sie sich bitte bei Ihrer Lebensmittelbehörde oder bei den oben genannten Stellen

Als Website Betreiber/Hoster dürfen wir hier keine Auskünfte erteilen. Wir bitten um Verständnis.